Denkarth

Gegen eine Bevormundung in der Sterbehilfe

Leserbrief in der N.Luzerner Zeitung, 25.6.2010

Die heutige, pragmatische Regelung der Freitodhilfe gemäss § 115 StGB geniesst einen grossen Rückhalt in der Bevölkerung. Das Bundesgericht hat am 3. November 2006 ausdrücklich erklärt, das Recht eines Menschen, selber zu entscheiden, wann und wie er sterben wolle, sei Bestandteil des Selbstbestimmungsrechts im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Bundesrat will nun eine bewährte Schweizer Praxis unterbinden, um den so genannten Sterbetourismus aus dem Ausland zu bekämpfen. Tatsächlich aber werden damit die eigenen Bürger auf willkürliche und kaum nachvollziehbare Weise bevormundet. Soll der Staat urteilen, welche Menschen ihr Recht auf selbstbestimmtes Sterben beanspruchen dürfen und welche unter allen Umständen weiterzuleben haben? Zudem werden den Betroffenen unnötige Schikanen auferlegt. Im schlimmsten Fall sollen die existierenden Organisationen, und damit eine über Jahrzehnte gewachsene Selbsthilfe-Bewegung, gar ganz verboten werden.

Die Vorlagen sind rückständig und verantwortungslos, drängen sie die Suizidwilligen doch faktisch auf den Weg des Selbstmordes, der in der Regel mit Gewalt und grossem Leid für die Beteiligten und auch Dritte verbunden ist. Die Palliativmedizin soll weiterentwickelt und bei der Sterbebegleitung als Option, nicht jedoch als Zwang, angeboten werden. Der Bundesrat will hier das Rad zurückdrehen, während der Trend in anderen europäischen Ländern eindeutig in Richtung Liberalisierung zeigt.


Was soll, was kann die Theologie?

Wieso die Theologie keine Antworten auf die heute wesentlichen Fragen bietet. Neue Luzerner Zeitung
Zu den Leserbriefen «Unsere Gesellschaft braucht das Fach Theologie», Ausgabe vom 4. August.
Theologie beschäftigt sich mit den so genannten «letzten» Fragen. Woher, wohin, warum? Schon Ludwig Wittgenstein mahnte: «Worüber man nicht sprechen kann, darüber sollte man schweigen.» Gott, alles [...]

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Konfessionslose Kinder sollen “Soli” bezahlen

Leserbrief in der Neuen Zuger Zeitung zum Beschluss, konfessionslose Kinder künftig für den Besuch des reformierten Religionsunterrichts bezahlen zu lassen.
Die Landeskirchen streichen gerne ihre Gemeinnützigkeit hervor, wenn es um die Verteidigung ihrer angestammten Privilegien geht. Es mag erstaunen, dass konfessionslose Eltern ihre Kinder in derart grosser Zahl in den reformierten Religionsunterricht schicken, [...]

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Religionsfreiheit - das höchste Gut?

Zu den Vorstössen für ein Burka-Verbot

Zwar besteht in einer offenen Gesellschaft ein allgemeines Interesse an der Identifizierbarkeit des Gegenübers. Aber es ist höchst fraglich, ob die wenigen verhüllten Musliminnen hierzulande ein echtes Sicherheitsrisiko darstellen. Es befremdet indessen sehr, dass in der momentanen Debatte die Religionsfreiheit zusehends zum höchsten Freiheitsrecht erhoben wird, und dies sogar seitens [...]

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